

Nach dem gesetzlichen Auftrag benennen wir Unternehmer, leitende Angestellte sowie sonstige Personalverantwortliche als
1. ehrenamtliche Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit der ersten und zweiten Instanz
2. Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der
3. Arbeitgebervertreter in Ausschüssen und Beiräten
Haben Sie Interesse? Nähere Informationen zu diesem Ehrenamt erhalten Sie über unsere Geschäftsstellen.