Besetzung von Ehrenämtern

Nach dem gesetzlichen Auftrag benennen wir Unternehmer, leitende Angestellte sowie sonstige Personalverantwortliche als

1. ehrenamtliche Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit der ersten und zweiten Instanz
2. Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der

  • Arbeitsverwaltung
  • AOK Schleswig-Holstein
  • Berufsgenossenschaften
  • Deutsche Rentenversicherung Bund/Nord

3. Arbeitgebervertreter in Ausschüssen und Beiräten

Haben Sie Interesse? Nähere Informationen zu diesem Ehrenamt erhalten Sie über unsere Geschäftsstellen.

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