Prozessvertretung
Durch Ihre Mitgliedschaft im Unternehmensverband und den damit verbundenen Mitgliedsbeitrag haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz bei Verfahren
- vor den Arbeits- und Sozialgerichten in der ersten und zweiten Instanz
- vor den Bundesarbeits- und Bundessozialgerichten
- vor den Verwaltungsgerichten bei Klagen im Rahmen des SGB IX
- vor Widerspruchsausschüssen
- vor Schlichtungsstellen (etwa bei Streitigkeiten mit Auszubildenden)
In beiden Geschäftsstellen stehen Ihnen jeweils drei fachkompetente Volljuristen zur Verfügung, die für Sie die Prozessvertretung übernehmen und sämtliche Korrespondenz mit den Gerichten sowie mit der Gegenseite führen.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mitglieder gegenüber folgenden Institutionen:
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaft
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Bund/Nord (ehem. LVA)
- Integrationsamt (ehem. Hauptfürsorgestelle)
- Krankenkasse
- Kreiswehrersatzamt
- Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (Gewerbeaufsicht)
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